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Fachsprachprüfung: Ablauf, Vorbereitung, Gebühren nach Bundesländern

Wer eine ärztliche Approbation in Deutschland mit einem Abschluss aus dem Ausland anstrebt, legt in der Regel zwei Prüfungen ab. Die erste ist die Fachsprachprüfung: sie prüft nicht Medizin, sondern die Sprache im medizinischen Alltag. Der Ablauf der Fachsprachprüfung folgt genau diesem Alltag, das Gespräch mit Patienten, die schriftliche Dokumentation und der fachliche Austausch mit Kollegen.

Zuständig sind die Landesärztekammern, und genau daraus folgt die wichtigste praktische Konsequenz: die Fachsprachprüfung nach Bundesländern zu vergleichen ist keine Spitzfindigkeit, denn Prüfungsgebühr, Anmeldeweg und Formalien unterscheiden sich je Kammer. Die Angaben auf dieser Seite nennen jeweils die Stelle, die sie veröffentlicht, mit dem Stand 24. August 2026.

Zum Lesen dieses Blattes: Der Ablauf steht vor den Gebühren, weil die drei Stationen erklären, wofür bezahlt wird. Jede Gebühr nennt das Bundesland, aus dem sie stammt.

Drei Prüfungsstationen als drei Panels, verbunden durch eine durchgehende Linie.

Ablauf der Fachsprachprüfung: drei Stationen in 60 Minuten

Der Ablauf der Fachsprachprüfung ist bei den Kammern, deren Angaben hier vorliegen, gleich aufgebaut. Die Ärztekammer Nordrhein beschreibt eine 60-minütige Prüfung, die sich in drei Stationen von jeweils 20 Minuten Dauer unterteilt. Die Bayerische Landesärztekammer nennt dieselben drei Teile mit derselben Dauer.

  1. Station 1 · 20 Minuten

    Arzt-Patienten-Gespräch

    Der Prüfling führt mit einem Patienten ein Anamnesegespräch. Die Anamneseerhebung geschieht genauso, wie sie im Studium erlernt wurde.

  2. Station 2 · 20 Minuten

    Dokumentation

    Die erhobene Anamnese wird in einen Anamnesebogen übertragen. Geprüft wird, ob aus dem Gespräch ein brauchbares Dokument wird.

  3. Station 3 · 20 Minuten

    Arzt-Arzt-Gespräch

    Die dritte Station stellt die Situation einer Visite nach: der Fall wird einer Kollegin oder einem Kollegen vorgestellt.

Die Reihenfolge ist kein Zufall, sondern der eigentliche Prüfungsgedanke: aus dem Patientengespräch entsteht ein Dokument, und aus dem Dokument entsteht der Vortrag an die Kollegin. Wer den Ablauf der Fachsprachprüfung als drei getrennte Aufgaben übt, übt an der Sache vorbei: geprüft wird die Kette.

Gebühren: die Fachsprachprüfung nach Bundesländern

Die Gebühr ist der Punkt, an dem sich die Fachsprachprüfung nach Bundesländern am deutlichsten unterscheidet. Zwischen der günstigsten und der teuersten hier belegten Kammer liegen 280 Euro, für dieselbe Prüfung, nach derselben Struktur.

Verwaltungsgebühr der Fachsprachprüfung, Stand 24. August 2026. Ein gefüllter Punkt heißt: von der Kammer selbst veröffentlicht. Ein leerer Punkt heißt: aus einer Übersicht des Marburger Bundes übernommen und nicht bei der Kammer gegengelesen. Kammern ohne belegte Angabe fehlen in dieser Tabelle.
Kammer Fachsprachprüfung Quelle
Baden-Württemberg Landesärztekammer Baden-Württemberg 420 € Kammer selbst
Berlin Ärztekammer Berlin 420 € Übersicht Dritter
Nordrhein Ärztekammer Nordrhein 430 € Kammer selbst
Bayern Bayerische Landesärztekammer 550 € Kammer selbst
Hamburg Ärztekammer Hamburg 550 € Übersicht Dritter
Hessen Landesärztekammer Hessen 650 € Kammer selbst
Mecklenburg-Vorpommern Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern 700 € Übersicht Dritter
400 500 600 700 Baden-Württemberg 420 € Berlin 420 € Nordrhein 430 € Bayern 550 € Hamburg 550 € Hessen 650 € Mecklenburg-Vorpommern 700 € 400 500 600 700 Baden-Württemberg 420 € Berlin 420 € Nordrhein 430 € Bayern 550 € Hamburg 550 € Hessen 650 € Mecklenburg-Vorpommern 700 €
Verwaltungsgebühr der Fachsprachprüfung je Kammer, aufsteigend. Stand 24. August 2026. von der Kammer selbst veröffentlicht    aus einer Übersicht des Marburger Bundes

Wer die Fachsprachprüfung nach Bundesländern nur über den Preis auswählt, übersieht allerdings, dass die Approbation beim zuständigen Land beantragt wird und die Wahl der Kammer damit nicht frei ist. Der Vergleich taugt zur Kostenplanung, nicht als Einkaufsliste.

Zwei Hinweise zur Tabelle. Erstens ist die Liste unvollständig und soll das auch sein: aufgenommen sind nur Kammern, deren Betrag am Stichtag belegt war. Zweitens fällt die Gebühr bei einer Wiederholung erneut an; die Ärztekammer Nordrhein nennt dafür wieder den vollen Betrag. Wer eine Wiederholung einplant, plant also den Betrag zweimal ein.

Die Anmeldung läuft nicht überall gleich. In Bayern ist eine Direktanmeldung bei der Kammer nicht möglich; in Nordrhein nimmt die Bezirksregierung nach Eingang des Antrags per E-Mail Kontakt auf und fordert zur Überweisung der Verwaltungsgebühr auf. Der Anmeldeweg gehört damit zur Vorbereitung, nicht zur Formalie am Ende.

Vorbereitung auf das C1-Niveau

Die Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung beginnt bei der Einordnung des Niveaus. Die Bayerische Landesärztekammer führt den Sprachtest auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens durch und hält es für ratsam, einen Kurs auf genau diesem Niveau zu absolvieren. Mit der Anmeldung wird dort ein anerkanntes B2-Zertifikat eingereicht, B2 ist also der Ausgangspunkt, nicht das Ziel.

Realistisch ist der Abstand zwischen beiden Stufen die eigentliche Arbeit. Die Kammer selbst nennt drei bis sechs Monate, die je nach Empfehlung des Bewertungsgremiums nötig sein können, um C1 zu erlernen. Wer die Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung an einem Prüfungstermin ausrichtet, statt umgekehrt, verliert diese Monate meist zweimal.

Ein praktischer Hinweis zur zweiten Station: die Ärztekammer Nordrhein stellt ein Muster des Anamnesebogens bereit und vermerkt ausdrücklich, dass der Bogen nicht zur Prüfung mitgebracht werden muss. Wer daran übt, übt am richtigen Formular statt an einem selbst entworfenen.

Inhaltlich folgt die Vorbereitung dem Aufbau der Prüfung. Die Bewertung erfolgt über strukturierte Beurteilungsbögen, die nach der Prüfung eingesammelt und zentral ausgewertet werden – geübt wird also nicht auf Eloquenz, sondern auf Vollständigkeit in allen drei Stationen. Die Dokumentation ist dabei der Teil, der sich am besten allein üben lässt und in der Praxis am häufigsten unterschätzt wird.

Bestehen, Wiederholen, Gültigkeit

Zur Bestehensgrenze liegt eine klare Angabe vor: die Ärztekammer Nordrhein nennt mindestens 60 Prozent der möglichen Höchstpunktzahl, also mindestens 36 Punkte. Wer darunter bleibt, hat nicht bestanden und erhält von der Kammer umgehend Informationen zur Wiederholungsprüfung.

Wiederholt wird die Prüfung als Ganzes. Eine Beschränkung der Versuche gibt es nach Angabe der Bayerischen Landesärztekammer derzeit nicht, wohl aber die Gebühr bei jedem Antritt. Nach nicht bestandener Prüfung gibt das Bewertungsgremium dort ein Merkblatt aus.

Für die Gültigkeit nennt das Regierungspräsidium Baden-Württemberg in der Regel drei Jahre, wobei eine ärztliche Tätigkeit im Rahmen einer Berufserlaubnis die Gültigkeit verlängert. Auf die Fachsprachprüfung folgt bei Abschlüssen aus Drittstaaten in vielen Fällen noch die Kenntnisprüfung, eine zweite, deutlich teurere Hürde, die den medizinischen Stoff prüft und nicht die Sprache.

Zur Kenntnisprüfung

Häufige Fragen

Auf welchem Niveau wird geprüft?

Die Bayerische Landesärztekammer gibt für den Sprachtest das Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens an. Mit der Anmeldung wird dort zusätzlich ein anerkanntes B2-Zertifikat eingereicht.

Die Kammer weist außerdem darauf hin, dass je nach Empfehlung des Bewertungsgremiums drei bis sechs Monate nötig sein können, um C1 zu erreichen.

Wann ist die Prüfung bestanden?

Die Ärztekammer Nordrhein nennt eine klare Grenze: bestanden ist die Prüfung, wenn mindestens 60 Prozent der möglichen Höchstpunktzahl erreicht werden, also mindestens 36 Punkte. Bewertet wird über strukturierte Beurteilungsbögen, die nach der Prüfung eingesammelt und zentral ausgewertet werden.

Wie oft darf wiederholt werden?

Die Bayerische Landesärztekammer schreibt, dass die Prüfung als Ganzes wiederholt wird und dass es derzeit keine Beschränkung der Wiederholungsmöglichkeiten gibt.

Die Gebühr fällt dabei erneut an. Die Ärztekammer Nordrhein hält das ausdrücklich fest: bei Wiederholungsprüfungen ist die Prüfungsgebühr erneut zu entrichten.

Wie lange ist das Ergebnis gültig?

Das Regierungspräsidium Baden-Württemberg gibt eine Gültigkeit von in der Regel drei Jahren an. Eine ärztliche Tätigkeit im Rahmen einer Berufserlaubnis verlängert die Gültigkeit.

Gilt eine bestandene Prüfung in allen Bundesländern?

Die Kammern behandeln diese Frage einzeln, und die Antwort hängt vom Bundesland ab, in dem die Approbation beantragt wird. Da hier keine Quelle vorliegt, die für alle sechzehn Länder gilt, steht an dieser Stelle keine pauschale Aussage.

Warum unterscheiden sich die Gebühren so stark?

Weil jede Landesärztekammer ihre eigene Gebührenordnung beschließt. Die Spanne in der Tabelle oben reicht von 420 Euro bis 700 Euro für dieselbe Prüfung.